Oft gestellte Fragen
Als gemeinnützige Organisation vermieten wir ein breites Sortiment an Krankenmobilien zu sehr sozialen Preisen. Sie können die Krankenmobilien für einige Tage oder auch für längere Zeit mieten. Basis für die Berechnung der Miete von Krankenmobilien ist die Kalenderwoche.
Die Leihgegenstände können im Krankenmobilienlager an der Bahnstrasse 20 (Zugang über Tiefgarage) in Schaan, nach telefonischer Vereinbarung (+423 791 48 65), abgeholt werden. Öffnungszeiten Montag bis Freitag. Die Lieferung (Hin-/Rücktransport) wird ausserhalb der Gemeinden Schaan, Vaduz und Planken in Rechnung gestellt.
Die Stiftung Krankenmobilien (der Vermieter) gibt die Krankenmobilien in einwandfreiem Zustand ab. Im Mietpreis eingeschlossen sind allfällige Unterhaltsarbeiten im Rahmen der normalen Abnützung (Reparaturen) während der Mietdauer. Wir pflegen die Leihgeräte auch während der Mietdauer.
Sie können die Leihgeräte und Krankenmobilien in unserem Krankenmobilienlager an der Bahnstrasse 20 in Schaan abholen. Sie gelangen über die Tiefgarage zu unserem Lager, wo Sie die Leihgeräte abholen und zurückbringen können. Öffnungszeiten Montag bis Freitag. Bitte beachten Sie, dass Sie im Vorfeld kurz mit uns telefonisch unter +423 791 48 65 Kontakt aufnehmen, da das Lager nicht dauerhaft besetzt ist.
Die Leihgeräte sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Beschädigungen respektive Verunreinigungen, die über die normale Abnützung hinausgehen, werden in Rechnung gestellt. Für Beschädigungen, die über die normale Abnützung hinausgehen sowie für den Verlust der Krankenmobilien ist der Mieter haftbar. Matratzen, Bettauflagen, Sitzpolster, etc. werden vom Vermieter fachgerecht gereinigt. Diese Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Aus Hygienegründen werden folgende Gegenstände nicht vermietet, sondern nur verkauft. Dazu gehören: Matratzen-Bettauflage (Urin-/Salbe beständig), Bettlaken oder Urinflaschen.
In Liechtenstein wohnhafte Bezüger und Bezügerinnen von Altersrenten der AHV haben Anspruch auf Kostenbeiträge an Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren, usw. Die Notwendigkeit eines Hilfsmittels muss vom Arzt bestätigt sein. HIER LINK ZU AHV-MERKBLATT.
Die Mietkosten für Krankenmobilen, welche vom Arzt verordnet werden, übernimmt teilweise die Krankenkasse, je nach Versicherungsschutz. Besprechen Sie dies idealerweise vorzeitig mit Ihrer Krankenkasse.